Nutzung der Bild- und Sammlungsbestände im ISG

Das Institut für Stadtgeschichte verfügt über umfangreiche Sammlungsbestände, darunter mehr als drei Millionen Fotografien, Grafiken und Zeichnungen, aber auch Plakate, Postkarten, Karten und Pläne. Die Bestände dokumentieren die Entwicklung der Stadt und ihrer Stadteile in allen Facetten. Ein großer Teil dieser Bestände ist in der Archivdatenbank Arcinsys erfasst und kann dort recherchiert und bestellt werden. In vielen Fällen sind gemeinfreie Bilder auch direkt in der Datenbank abrufbar.

Einsichtnahme von Sammlungsbeständen

Im Rahmen eines regulären Lesesaalbesuches können bis zu 5 analoge und bis zu 10 digitale Fotografien in den Lesesaal bestellt werden. Gleiches gilt für die Bestellung von Plakaten. Weitere Informationen zur Bestellung und Nutzung finden Sie unter „Lesesaal“.

Für die Einsichtnahme größerer fotografischer Bestände (ab 6 analoge und 11 digitale Fotografien) und unverzeichneter Bildbestände ist die Vereinbarung eines Termines zum Besuch des Sammlungsbereiches per E-Mail (an ) notwendig. Termine werden für alle Werktage außer mittwochs vergeben. Jacken, Mäntel, Schirme, Taschen, Koffer und ähnliche Gegenstände sowie Speisen und Getränke dürfen werden in den Lesesaal noch in den Sammlungsbereich mitgenommen werden. Bitte nutzen Sie die Garderoben im Kreuzgang. Zur Schonung des Archivguts werden Ihnen Baumwollhandschuhe zur Verfügung gestellt, die verpflichtend zu tragen sind.

Bei der Einsicht im Lesesaal oder Sammlungsbereich steht Ihnen kostenfreies WLAN zur Verfügung.

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Nutzung von Bildmaterial

Grundsätzlich gelten bei der Einsicht von Archivgut des Instituts für Stadtgeschichte die Regelungen des Hessischen Archivrechts, sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Für die Nutzung von Bildmaterial sind weiterhin die Regelungen des Urheberrechts sowie das Recht am eigenen Bild (§22 KUG) zu beachten.

Eine private Nutzung von rechtlich unbedenklichem Sammlungsmaterial zu eigenen Forschungs- und Dokumentationszwecken ist dabei in der Regel möglich. Ausgeschlossen ist jede Form der Weitergabe an Dritte, wie bspw. durch eine Veröffentlichung, die Publikation im Internet und jede Form der kommerziellen Nutzung. Im Lesesaal oder bei der Einsicht im Sammlungsbereich erhalten Sie eine Einverständniserklärung zu den Nutzungsbedingungen, die Sie unterzeichnen müssen. Im Anschluss können Sie vorgelegtes Sammlungsmaterial selbst abfotografieren oder Scans am BookEye-Gerät im Lesesaal anfertigen.

Für jede Form der Veröffentlichung von mit Rechten belastetem Sammlungsmaterial aus dem Institut für Stadtgeschichte benötigen Sie eine Nutzungsgenehmigung. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns unter in Verbindung. Sie erhalten dann eine Auskunft über den rechtlichen Status des von Ihnen ausgewählten Materials sowie soweit möglich eine für den von Ihnen vorgesehenen Zweck ausgestellte Nutzungsgenehmigung sowie ggf. Auskunft über die entstehenden Kosten. Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsgenehmigung ausschließlich für den jeweils von Ihnen angegebenen Zweck gültig ist. Bei jeder Veröffentlichung ist die genaue Signatur des Archivmaterials sowie soweit bekannt die Namen der Urheber:innen anzugeben. Über ein Belegexemplar der Veröffentlichung freuen wir uns.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von Fotografien aus den Sammlungen des Instituts für Stadtgeschichte auf Social Media aufgrund der derzeitigen Rechtelage grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Gemeinfreies Material, d.h. Sammlungsgut, deren Urheber:innen bereits vor mehr als 70 Jahren verstorben sind, kann von Ihnen in jeder Form und zu jedem Zweck ohne vorherige Rücksprache genutzt werden. Informationen zum rechtlichen Status von Sammlungsgut sind in vielen Fällen in den jeweiligen Einträgen in der Archivdatenbank Arcinsys hinterlegt. Zahlreiche gemeinfreie Bilder sind auch bereits als Digitalisate in der Datenbank Arcinsys eingebunden und können zur freien Nutzung heruntergeladen werden.

Bei Fragen zum rechtlichen Status des von Ihnen genutzten Archivmaterials wenden Sie sich gerne jederzeit an die zuständigen Archivar:innen.

Digitalisierung

Es besteht die Möglichkeit, hoch aufgelöste Digitalisate bei unserer Digitalisierungswerkstatt zu bestellen. Bitte beachten Sie, dass die Digitalisierung aufgrund rechtlicher Probleme, einem mangelhaften Erhaltungszustand oder sonstiger technischer Umstände nicht möglich sein kann. Formulare zur Beauftragung von Digitalisierungen erhalten Sie im Lesesaal. Alternativ können Sie Digitalisierungswünsche per E-Mail an senden. Bitte geben Sie dabei immer die genaue Signatur des gewünschten Archivguts, die gewünschte Auflösung sowie Ihre Rechnungsadresse an.

Gebühren

Der Besuch im Lesesaal und im Sammlungsbereich ist kostenfrei. Gebühren können für die kommerzielle Nutzung erhoben werden (bspw. für die Planeinsicht durch Architekturbüros). Weiterhin können Gebühren für die Ausstellung einer Nutzungsgenehmigung und bei der Digitalisierung anfallen. Bitte beachten Sie die geltende Entgeltordnung.

© Institut für Stadtgeschichte/s7c1998-855